Recycling Besteck, Teller, Becher, Essensboxen oder auch Wattestäbchen: Diese und weitere Einwegplastik-Produkte muss der Kanton Baselland bis 2021 aus all seinen Liegenschaften verbannen. Auch soll er sich «interkantonal
für eine generelle Verbannung von Einwegplastik starkmachen». Und zu guter Letzt soll der Regierungsrat «alle notwendigen Massnahmen einleiten, um Eintragungen von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern». Gestern überwies der Landrat eine Motion von Béatrix von Sury (CVP, Reinach) mit diesen drei Forderungen an die Regierung. SP, Grüne/EVP sowie CVP/GLP verhalfen dem Vorstoss zu 42 Ja-Stimmen, SVP und FDP konnten mit 28 Nein-Stimmen – wie oft am gestrigen Sitzungstag – nicht dagegen halten.
Die Motion ist ein verbindlicher Auftrag. Die Regierung hätte sie lieber als Postulat entgegengenommen. Auch verwies sie auf die Abfallplanung beider Basel von 2017, die Massnahmen bei Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen vorsieht. Beim Thema Mikroplastik mahnte der Grüne Umweltdirektor Isaac Reber zudem, dass dieser Auftrag sehr weit ginge und andere Bereiche wie Boden- und Gewässerschutz umfasse.
Auch die EU verbietet Einwegplastik ab 2021
Doch von Sury blieb hart: «Ein Postulat bringt nichts», sagte sie und betonte, dass am Rheinknie die höchste Mikroplastikbelastung der Schweiz herrsche. Mit ihrem Anliegen knüpft sie an den Entscheid der EU von Ende 2018 an, die ebenfalls ab 2021 gewisse Einwegplastik-Produkte verbieten will. In seinem Element war der Pfeffinger Abfall-Sammler Marco Agostini (Grüne): «Ich finde im Wald viel Abfall, doch nicht sehen kann ich Mikro- und Nanoplastik», wies er auf die neuen Problemfelder hin. Es sei wichtig, dass die Regierung die Bevölkerung besser über die Gefahren informiere. Klar ist: Die Umsetzung der Motion wird für den Kanton nicht einfach. Darauf wies auch Stephan Burgunder (FDP, Pratteln) hin: «Heute können wir Einwegplastik gar nicht komplett vermeiden. Das Recycling ist noch nicht so weit.» Erst müsse man Innovationen vorantreiben, um Plastik in Zukunft ganz ersetzen zu können.
Michael Nittnaus, BZ vom 18.10.19