Postulat 9. Mai 2019: Drohnenflugverbot – Wer hat die Kompetenz

Drohnenflugverbot – Wer hat die Kompetenz dafür

Der Gemeinderat Reinach hat ein Drohnenflugverbot für das Naturschutzgebiet Rüttenen-Lei verhängt. Dies vor allem zum Schutz der Tiere, insbesondere der brütenden Vögel.

Nun scheint es sich wohl aber so zu verhalten, dass Gemeinden gar keine gesetzliche Grundlage hätten, um ein Drohnenverbot auszusprechen.

Diese Kompetenz hat nur der Bund; Kantone können den Gemeinden weitere Kompetenzen im Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge per Delegation ermöglichen.

Bisher scheinen diese kantonalen Grundlagen nicht gegeben zu sein. Die Gemeinden können wohl Verbote erlassen, welche aber aufgrund mangelnder rechtlicher Grundlage nicht durchsetzbar sind.

Somit wird der Regierungsrat eingeladen, die Möglichkeit zu prüfen, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, Flugverbote von unbemannten Flugfahrzeugen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes zu verhängen. Jede Gemeinde soll somit die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie von diesem Verbot Gebrauch machen will oder nicht.