Geschäftstyp: Postulat
Titel: Flexible Handhabung der Doppelzählung fremdsprachiger Kinder in der Klassenbildung
Urheber/in: Béatrix von Sury d’Aspremont
Eingereicht am: 8. Mai 2025
Ausgangslage:
Gemäss § 11 Absatz 2 des Bildungsgesetzes Basel-Landschaft gilt:
«Im Kindergarten sowie in der Primar- und Sekundarschule wird ab dem sechsten fremdsprachigen Kind in einer Klasse dieses und jedes weitere fremdsprachige Kind doppelt gezählt.»
Diese Regelung berücksichtigt den zusätzlichen Förderbedarf fremdsprachiger Kinder. In der praktischen Umsetzung führt sie jedoch dazu, dass Klassen mit einem höheren Anteil fremdsprachiger Kinder schneller die Richt- bzw. Maximalzahlen erreichen, obwohl faktisch weniger Kinder anwesend sind als in Klassen ohne Doppelzählung. Dies bringt insbesondere für Gemeinden mit begrenztem Schulraumangebot erhebliche organisatorische Herausforderungen mit sich:
– Schulbehörden müssen zusätzliche Klassen bilden, noch bevor die tatsächliche Schülerzahl dies erforderlich machen würde.
– Kinder müssen auf weiter entfernte Schulstandorte verteilt werden, was zusätzliche Belastungen für Familien und Schulen bedeutet.
– Zusatzlektionen müssen beantragt werden, um den Unterricht aufrechterhalten zu können.
Zudem entfällt die Doppelzählung in der Regel ab der 4. Primarklasse. Dies kann paradoxerweise dazu führen, dass kleinere Klassen bestehen bleiben, die jedoch aus schulorganisatorischen Gründen nicht sinnvoll zusammengelegt werden können.
Besonders betroffen sind Gemeinden in der Agglomeration mit dynamischer Bevölkerungsentwicklung und angespanntem Schulraumangebot.
Anliegen:
Viele Schulleitungen und Schulbehörden könnten flexibler und bedarfsgerechter agieren, wenn sie in bestimmten Fällen auf die Doppelzählung verzichten dürften. Dadurch könnten:
– Klassen bedarfsgerechter und ressourcenschonender gebildet werden,
– Schulraum effizienter genutzt,
– DaZ-Ressourcen (Deutsch als Zweitsprache) gezielter eingesetzt werden,
– und gleichzeitig weiterhin die notwendige Förderung fremdsprachiger Kinder sichergestellt werden.
Eine flexible Handhabung der Doppelzählung würde es den Gemeinden ermöglichen, situationsangepasst auf ihre schulorganisatorischen und pädagogischen Bedürfnisse zu reagieren, ohne die Grundprinzipien der Chancengleichheit zu gefährden.
Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten:
1. Ob und wie § 11 Absatz 2 des Bildungsgesetzes so angepasst werden könnte, dass Gemeinden die Möglichkeit erhalten, auf die Doppelzählung fremdsprachiger Kinder bei der Klassenbildung situativ zu verzichten.
2. Welche Auswirkungen ein solcher Verzicht auf die Chancengerechtigkeit, den Förderbedarf und die Integrationsziele im Bildungssystem hätte und welche flankierenden Massnahmen (z. B. gezielter Einsatz von DaZ-Stunden) dabei erforderlich wären.
3. Welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Konsequenzen sich aus einer solchen Flexibilisierung ergeben würden.
Ziel ist es, eine flexiblere, bedarfsorientiertere und zugleich integrative Klassenbildung zu ermöglichen, die den lokalen schulorganisatorischen Realitäten Rechnung trägt.