Pro: Ein sinnvoller Kompromiss

Dank der Härtefallregelung kann die nachhaltige Entlastung des Baselbieter Finanzhaushaltes sozial abgefedert werden.

Seit 2008 werden alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder während der obligatorischen Schulzeit privat beschulen lassen, jährlich mit einem Beitrag von 2500 Franken unterstützt. Insgesamt erhalten so rund 1500 Privatschüler vom Kindergarten bis zur Sekundarschule flächendeckend eine Unterstützungszahlung – unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern. Ein Blick über die Kantonsgrenze hinaus zeigt, dass Baselland neben Zug der einzige Kanton ist, welcher Beiträge zum Privatschulbesuch auf Stufe Volksschule entrichtet, die direkt den Erziehungsberechtigen zu Gute kommen. Die Idee des Regierungsrates, diese Beiträge als Sparmassnahme vollumfänglich zu streichen, stiess auf breiten Widerstand, sodass die Mitglieder der Bildungskommission einen von Links bis Rechts abgestützten Kompromiss ausarbeiteten.

Neu sollen die Beiträge stufenweise erfolgen und an Einkommen und Vermögen geknüpft sein. Dazu wird im Bildungsgesetz eine «Härtefallklausel» verankert. Erziehungsberechtigte, welche aus wirtschaftlichen Gründen auf diese Beiträge angewiesen sind, können ein Gesuch für einen Beitrag von maximal 2500 Franken stellen. Was sonst von Links gefordert wird – eine soziale und gerechte Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse – lehnen in diesem Fall eine Mehrheit der SP und Grünen ab.

Die polemischen Plakate der Gegner mit einem drohenden «Millionen-Betrug an den Volksschulen» basieren auf der Annahme, dass 400 von 500 Privatschülern der Sekundarstufe in die öffentliche Schule wechseln. Das wären 80 Prozent! Erwartet wird jedoch eine bedeutend geringere Abwanderung. Sollten Eltern ihre Kinder neu dennoch auf eine öffentliche Schule schicken – die IG Privatschule beider Basel geht von 50 bis 100 Kindern aus – können diese aufgrund der Klassengrössen an den elf Sekundarstandorten aufgenommen werden. Folgerichtig ist anzunehmen, dass keine zusätzlichen Kosten für Zusatzklassen zu erwarten sind. Eine Ablehnung der Vorlage hätte jedoch weitere Einsparungen bei der Volksschule zur Folge.

In der Regel ist der Kantonsbeitrag nicht der wesentliche Grund beim Entscheid zum Privatschulbesuch. Viel mehr spielen andere pädagogische Ausrichtungen, Unterrichtssprachen oder Tagesbetreuung eine bedeutendere Rolle. Knapp 15 Prozent der Eltern lassen den Schulen ihre Privatschulbeiträge als Spende zukommen, da sie nicht auf das Geld angewiesen sind. Ist das Sinn und Zweck der Beiträge? Knapp die Hälfte der Privatschüler besuchen eine internationale Privatschule, deutlich überproportional vertreten sind Kinder aus angelsächsischen Ländern, weniger als die Hälfte aller Privatschüler sind Schweizer. Für jene 55 Prozent der Eltern, welche Schulgelder von über 20 000 Franken pro Jahr zu bezahlen vermögen, vermag die Streichung der pauschalen Beiträge nicht ins Gewicht fallen. Hingegen stärkt die «Härtefallklausel» als soziale Abfederung finanzschwächere Familien.

Es darf nicht sein, dass sich der Kanton auf dem Rücken der Gemeinden gesund spart und Schulkinder die Leidtragenden sind.

Wir alle wissen, dass jedes Kind seine spezifischen Fähigkeiten und Bedürfnisse hat. Somit versteht es sich von selbst, dass es Kinder und Jugendliche gibt, die eine individuelle schulische Betreuung benötigen, die ihnen die Volksschulen nicht anbieten können. Bisher zahlt der Kanton allen Eltern, die ihr Kind in eine Privatschule schicken, einen Pauschalbeitrag von 2500 Franken.

Damit soll nun Schluss sein. Der Kanton Basel-Landschaft will diesen Beitrag streichen, um jährlich über 3 Millionen Franken einzusparen. Zukünftig sollen diese 2500 Franken nur noch dann ausgeschüttet werden, wenn Eltern einen Härtefallantrag stellen. Folglich wird diese Summe künftig vom Einkommen und Vermögen der Eltern abhängen. Vielen Eltern wird es durch diesen Sparentscheid verunmöglicht, ihr Kind weiterhin in eine Privatschule zu schicken. Handelt es sich um Primarschulkinder, müssen sie zukünftig in eine Gemeindeschule gehen. Damit entlastet sich der Kanton finanziell, belastet aber gleichzeitig die Gemeinden als Träger der Kindergärten und Primarschulen. Schon wenige dieser zusätzlichen neuen SchülerInnen können ausreichen, dass eine neue Klasse gebildet werden muss oder Zusatzlektionen gesprochen werden müssen.

Diese Massnahmen belasten das Budget einer Gemeinde erheblich, der Kanton wird jedoch entlastet. So spart der Kanton auf dem Rücken der Gemeinden. Auch Kinder mit speziellen Bedürfnissen, die von einer Privatschule in eine öffentliche Schule wechseln, werden zu Mehrkosten führen, da sie zusätzliche pädagogische Massnahmen benötigen, die selbstverständlich von den Gemeinden zu tragen sind.

Von den Sekundarschulen möchte ich erst gar nicht sprechen. Es werden immer mehr Klassen zusammengelegt, um Geld zu sparen. Wo sollen die zusätzlichen Privatschulkinder unterkommen? Auch hier wird der Kanton unter Umständen neue Klassen bilden oder Zusatzlektionen finanzieren müssen. Der Spareffekt wird somit automatisch geringer. Nicht zu vergessen ist der administrative Aufwand für die Bearbeitung der Härtefallanträge, der ebenfalls berücksichtig werden muss.

Die ganz grossen Verlierer dieser Sparmassnahme sind jedoch die Kinder, die aufgrund einer nicht durchdachten Sparmassnahme die Leidtragenden sein werden. Diese Kinder fühlen sich in ihren Privatschulen wohl, werden in kleinen Klassen beschult, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Das Umfeld in einer öffentlichen Schule ist ein ganz anderes. Was mit den Privatschulen passieren wird: Mit diesem Sparentscheid wird ausserdem die Bildungsvielfalt in unserem Kanton eingeschränkt. Die Zukunft gewisser Privatschulen hängt von einer guten Auslastung ab. Müssen diese Schüler aufgrund des Sparbeschlusses zukünftig eine öffentliche Schule besuchen, kann dies der einen oder anderen Privatschule zum Verhängnis werden. Ein solcher Entscheid trägt sicherlich nicht zur Attraktivität unsres Kantons als Wirtschaftsstandort bei.